Aufnahme

Wenn Sie Mitglied in unserer Schützengesellschaft werden wollen, nehmen Sie bitte mit uns direkt Kontakt auf. Der aktuelle Aufnahmeantrag steht jetzt als Download wieder zur Verfügung und Sie können diesen ausgefüllt und unterschrieben an die angegebene Adresse senden.

Erläuterungen zu den Pflichtarbeitsstunden:

- Jedes Vereinsmitglied hat 10 Pflichtarbeitsstunden jeweils im Zeitraum vom 15.12. eines laufenden Jahres bis 15.12. des Folgejahres zu erbringen (Anmerkung: zum 15.12. ist der jeweilige Jahresbeitrag für das Folgejahr auf das Vereinskonto zu zahlen) .
- Pflichtarbeitsstunden sind an den vom Vorstand mitgeteilten Terminen zu leisten. Sie können nach Absprache mit dem Vorstand an anderen Terminen erbracht werden. 
- Die zu erbringenden Erhaltungs- und sonstigen Tätigkeiten auf dem vereinseigenen Schießstand werden in Absprache mit dem Vorstand geleistet. Weitere Tätigkeiten können als gleichwertige Tätigkeiten anerkannt werden, z.B. Auf-/Abbau Kanonenbiwak. Bitte hierzu den Vorstand ansprechen.
- Der zu zahlende Mitgliedsbeitrag beinhaltet einen Stundensatz von 7,50 € für jede im Kalenderjahr nicht erbrachte Arbeitsstunde und wird zum 15.12. eines Jahres eingezogen. Der Mitgliedsbeitrag reduziert sich für das Folgejahr entsprechend, wenn bis spätestens zum 15.12. eines Jahres die Pflichtarbeitsstunden erbracht sind. 
- Vorstandsmitglieder sind von den Pflichtarbeitsstunden befreit. 
- Vereinsmitglieder im Alter ab 70 Jahren und älter sind von den Pflichtarbeitsstunden befreit.

Aufnahmegebühr

Kinder/Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren

15,00 €

Übrige Mitglieder

60,00 €

Mitgliedsbeitrag

Familienbeitrag:

245,00 €

Mitgliedsbeitrag 21 Jahre bis 67 Jahre:

195,00 €

Mitgliedsbeitrag bis 21 Jahre (Auszubildende/Studenten):

150,00 €

Mitgliedsbeitrag Schüler:

135,00 €

Mitgliedsbeitrag Rentner/Arbeitslose/Sozialhilfeempfänger:

165,00 €

Sofern die Pflichtarbeitsstunden für das Folgejahr nicht erbracht wurden, so ist auf den jeweiligen Mitgliedsbeitrag einmalig die Aufwandsentschädigung für nicht erbrachte Arbeitsstunden zu addieren.

Die Aufwandsentschädigungen für nicht erbrachte Arbeitsstunden:

75,00 €

(10 Stunden zu je 7,50 €)

Die Gutschrift von erbrachten Arbeitsstunden erfolgt beim Familienbeitrag einmalig. Jedes Familienmitglied kann die Arbeitsstunden ableisten, damit der Beitrag einmalig reduziert werden kann.