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Wenn Sie Mitglied in unserer Schützengesellschaft werden wollen, drucken Sie sich bitte diesen Aufnahmeantrag aus und senden Sie diesen ausgefüllt und unterschrieben an die angegebene Adresse.

Erläuterungen zu den Pflichtarbeitsstunden:
- Jedes Vereinsmitglied hat 10 Pflichtarbeitsstunden jeweils im Zeitraum vom 15.12. eines laufenden Jahres bis 15.12. des Folgejahres zu erbringen (Anmerkung: zum 15.12. ist der jeweilige Jahresbeitrag für das Folgejahr auf das Vereinskonto zu zahlen) .
- Pflichtarbeitsstunden sind an den vom Vorstand mitgeteilten Terminen zu leisten. Sie können nach Absprache mit dem Vorstand an anderen Terminen erbracht werden.
- Die zu erbringenden Erhaltungs- und sonstigen Tätigkeiten auf dem vereinseigenen Schießstand werden in Absprache mit dem Vorstand geleistet. Weitere Tätigkeiten können als gleichwertige Tätigkeiten anerkannt werden, z.B. Auf-/Abbau Kanonenbiwak. Bitte hierzu den Vorstand ansprechen.
- Der zu zahlende Mitgliedsbeitrag beinhaltet einen Stundensatz von 5,00 € für jede im Kalenderjahr nicht erbrachte Arbeitsstunde und wird zum 15.12. eines Jahres eingezogen. Der Mitgliedsbeitrag reduziert sich für das Folgejahr entsprechend, wenn bis spätestens zum 15.12. eines Jahres die Pflichtarbeitsstunden erbracht sind.
- Vorstandsmitglieder sind von den Pflichtarbeitsstunden befreit.
- Vereinsmitglieder im Alter ab 70 Jahren und älter sind von den Pflichtarbeitsstunden befreit.

Aufnahmeantrag